Rechtsprechung
BGH, 01.06.2011 - VIII ZR 310/10 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 276 BGB, § 278 BGB, § 535 BGB
Wohnraummiete: Pflicht des Vermieters zur regelmäßigen Funktionskontrolle von Kohleöfen; Haftung für Fehlverhalten des Schornsteinfegers - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vermieter einer Wohnung ist nicht i.R.s. Instandhaltungpflicht und Verkehrssicherungspflicht zur regelmäßigen Kontrolle von ordnungsgemäß installierten Öfen in der Wohnung des Mieters verpflichtet; Verpflichtung des Vermieters i.R.s. Instandhaltungpflicht und ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung von Herden und Öfen
- rewis.io
Wohnraummiete: Pflicht des Vermieters zur regelmäßigen Funktionskontrolle von Kohleöfen; Haftung für Fehlverhalten des Schornsteinfegers
- ra.de
- rewis.io
Wohnraummiete: Pflicht des Vermieters zur regelmäßigen Funktionskontrolle von Kohleöfen; Haftung für Fehlverhalten des Schornsteinfegers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vermieter einer Wohnung ist nicht i.R.s. Instandhaltungpflicht und Verkehrssicherungspflicht zur regelmäßigen Kontrolle von ordnungsgemäß installierten Öfen in der Wohnung des Mieters verpflichtet; Verpflichtung des Vermieters i.R.s. Instandhaltungpflicht und ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnraummiete - Muss der Vermieter Kohleöfen regelmäßig kontrollieren?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Vermieter muss Kohleofen nicht regelmäßig checken
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Keine vermieterseitige Kontrollpflicht von Kohleöfen!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Ruß in der Wohnung - Kaminanschluss der Kohleöfen locker: Vermieter haftet dafür nicht
- Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)
Keine Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle von Öfen und Wandanschlüssen
- haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Kohleöfen bzw. deren Wandanschlüsse regelmäßig ohne Anlass auf ihre Funktionstauglichkeit zu prüfen
- blog.de (Kurzinformation)
Keine Pflicht des Vermieters zur Überprüfung von Kohleöfen
- haufe.de (Kurzinformation)
Vermieter muss Kohleofen nicht regelmäßig überprüfen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kontrollpflichten des Vermieters und Wirtschaftlichkeitsgrundsatz
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Muss der Vermieter Kohleöfen regelmäßig kontrollieren? (IMR 2011, 402)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 28.08.2009 - 235 C 250/08
- LG Berlin, 09.11.2010 - 65 S 435/09
- BGH, 01.06.2011 - VIII ZR 310/10
Papierfundstellen
- ZMR 2011, 938
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.10.2008 - VIII ZR 321/07
Keine Verpflichtung des Vermieters zur regelmäßigen Generalinspektion der …
Auszug aus BGH, 01.06.2011 - VIII ZR 310/10
Überdies lässt sich die Frage ohne Weiteres anhand der Rechtsprechung des Senats zur sogenannten Elektrorevision (Senatsurteil vom 15. Oktober 2008 - VIII ZR 321/07, NJW 2009, 143 Rn. 17 ff.) beantworten, wie es die Vorinstanzen auch (zutreffend) getan haben.
- LG Berlin, 11.06.2013 - 63 S 35/13
Fristlose Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlungen
Für die Beeinträchtigung der Interessen des Vermieters ist es ohnehin ohne Bedeutung, ob die verspätete Zahlung auf einem verschuldeten Rechtsirrtum oder auf einer sonstigen Nachlässigkeit des Mieters beruht (BGH v. 01.06.2011 - VIII ZR 91/10, GE 2011,1013).